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Anmeldepflicht von Hunden im Gemeindegebiet





Aufgrund der Hundesteuersatzungsänderung zum 01.01.2020 weist die Gemeindeverwaltung Neckartailfingen alle Hundebesitzer darauf hin, dass Sie verpflichtet sind Ihre Hunde unter Angabe der Rasse bzw. Hundeart (Kampfhund) innerhalb eines Monats anzumelden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und nimmt ein entsprechendes Bußgeld in Kauf. Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung kann für mehr Steuergerechtigkeit gesorgt werden. Auch im Interesse der vielen Besitzer, die ihren Hund korrekt registriert haben, bittet die Kommune die Bürger, die dies bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden. Deshalb wird in Zukunft verstärkt der Hundebestand durch unseren Vollzugsbeamten kontrolliert!

Das Anmeldeformular erhalten Sie im Rathaus, Steueramt, Zimmer 103 oder siehe folgenden Link..........

Link dazu:
http://www.neckartailfingen.de/index.php?action=seite&Seiten_ID=324
 


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