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Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer

Erdung elektrischer Anlagen über die Wasserleitung nicht zulässig!
Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. zum Potenzialausgleich







Die Erdung von elektrischen Anlagen über öffentliche metallene Wasserleitungen ist nicht zulässig!

Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht.

Nach den geltenden VDE-Bestimmungen ist es seit dem 30.09.1990 nicht mehr zulässig, das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen. Zwei wichtige VDE-Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100 T 410 Schutz gegen elektrischen Schlag und die DIN VDE 0100 T 540 Erdung, Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter.

Im Zuge der Erneuerung/Auswechslung/Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.

Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in denen das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses durch einen eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. ändern lassen sollten (z.B. Staberder oder Banderder), da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerker besteht.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung des Wasserversorgers ausgeschlossen ist!

Bei Fragen zur Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Gemeinde Neckartailfingen

Bürgermeister

 


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