Suche:


KOMMUNALWAHLEN und

EUROPA-/REGIONALWAHL

ERGEBNISSE IN NECKARTAILFINGEN 2019

Hier können Sie das Wahlergebnis der Gemeinde Neckartailfingen für die Wahl zur Regionalversammlung und zum Europäischen Parlament am Sonntagabend, 26. Mai 2019 abrufen - die Auszählung beginnt um 18 Uhr nach Schließung der Wahllokale.

Die Wahlergebnisse werden online gestellt, sobald alle Wahlbezirke ausgezählt sind.

 

Regionalwahl

https://wahlen.iteos.de/AGS116041/116041r-2019.htm

 

Europawahl

https://wahlen.iteos.de/AGS116041/116041e-2019.htm

 


KREISTAGS-/GEMEINDERATS WAHLERGEBNISSE IN NECKARTAILFINGEN 2019

 

Hier können Sie das Wahlergebnis der Gemeinde Neckartailfingen für die Kreistags-/Gemeinderatswahlen im Laufe des Montags, 27. Mai 2019 abrufen.

Die Wahlergebnisse werden online gestellt sobald alle Wahlbezirke ausgezählt sind. 

 

Gemeinderatswahl

https://wahlen.iteos.de/AGS116041/116041g-2019.htm

 

Kreistagswahl

https://wahlen.iteos.de/AGS116041/116041k-2019.htm

 


Ergebnispräsentation der Gemeinderatswahl
Das Ergebnis der Gemeinderatswahl wird am Montag, den 27.05.2019, ab 16:30 Uhr im Sitzungssaal präsentiert.



Gemeindewahlausschuss-Sitzungen/Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse.pdf

Bekanntmachung_- Einsicht_in das Wählerverzeichnis_12.04.2019.pdf

Bekanntmachung_- Wahlvorschläge_12.04.2019.pdf



Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung

der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und

der Wahl des Gemeinderats,

der Wahl des Kreistags

und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 26. Mai 2019

 

1.  Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -
Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde

Neckartailfingen

die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart  - statt.

 

2.  Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

3.

X

  Die Gemeinde ist in folgende

2

Wahlbezirke eingeteilt:

     

Wahlbezirk

Nummer

Bezeichnung/Abgrenzung des Wahlbezirks

Bezeichnung/Lage des Wahlraums

(Straße, Hausnr., Zimmer-Nr.)

00101

 

00102

Ortsteil links des Neckars

 

Ortsteil rechts des Neckars

Alleenstraße 15, 72666 Neckartailfingen,  Festhalle Neckarallee, Mehrzweckraum im Erdgeschoss

 

Reutlinger Straße 27, 72666 Neckartailfingen, Liebenauschule, altes Schulhaus, Klassenzimmer im Erdgeschoss

 

      In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai 2019 zugestellt worden ist, sind der

      Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

 

4.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen
Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

      Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

 

08/022/4535/28 (19030)

 

5.   Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Aufdruck:    Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments    
Farbe: weiß / weißlich 14

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

6.   Kommunalwahlen

Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen.

6.1    Wahl des Gemeinderats

Zu wählen sind

 

 14 Mitglieder.

Stimmzettel-Aufdruck:

Wahl des Gemeinderats

 

Stimmzettel-Farbe:

 eosinrot

 

6.2    Wahl des Kreistags

Zu wählen sind im Wahlkreis

7 Aichtal

 

 5 Mitglieder.

Stimmzettel-Aufdruck:

Wahl des Kreistags

 

Stimmzettel-Farbe:

 grün

 

6.3    Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung

Zu wählen sind im Wahlkreis

Esslingen

 

 15 Mitglieder.

Stimmzettel-Aufdruck:

Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung

des Verbands Region Stuttgart

 

Stimmzettel-Farbe:

 orange

 

Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.

 

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt.

Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.

 

6.4    Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2).

Bei der Wahl der Regionalversammlung (vgl. 6.3) hat der Wähler nur eine Stimme.

Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

 

6.5    Es findet Verhältniswahl statt bei der

 

- Wahl des Gemeinderats

 

- Wahl des Kreistags

 

Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist.

Der Wähler kann

- Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und

- einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

 

Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln

- Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,

- Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.

Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt, bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.

6.6  Bei der Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart findet Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen statt.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf sonst eindeutige Weise kennzeichnet, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben will.

 

6.7    Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.

6.8    Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.


7.   Wahlscheine

Europawahl

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

des Landkreises oder

- durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.


Kommunalwahlen

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen

haben, können

- in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein

angegebenen Gebiets oder

- durch Briefwahl

wählen.

Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.

Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt

- Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.

Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.

Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.

8.   Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

9.  Der Briefwahlvorstand der Gemeinde Neckartailfingen

tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses

der Europawahl am 26. Mai 2019 um 16:00 Uhr

in 72666 Neckartailfingen, Nürtinger Straße 4 Rathaus, Zimmer 201.

 

 

 

 

 

Ort, Datum

Neckartailfingen, 10.05.2019

 

Bürgermeisteramt

gez.

G. Gertitschke, Bürgermeister

Unterschrift, Amtsbezeichnung