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Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung 2018

 

Die Gemeinde Neckartailfingen gibt gem. § 16 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) die bei der Aufbereitung des Trinkwassers verwendeten Zusatzstoffe wie folgt bekannt:

 

Seit dem 05.05.2007 gilt die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Danach sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG nur noch 3 Härtebereiche anzugeben.

 

Diese Härtebereiche sind:

weich 

weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

mittel 

1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4 – 14 °dH)

hart

mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter(entspricht mehr als 14 °dH)

 

Der Härtebereich liegt für die Gemeinden mit Bodenseewasser bei 9,0 °dH sowie für die Gemeinden mit „Filderwasser“ bei 9,8 °dH im Härtebereich mittel.

 

Für Bodenseewasser: Härtebereich mittel,
1,59 Millimol Calciumcarbonat/Liter

Für Filderwasser: Härtebereich mittel,  
1,74 Millimol Calciumcarbonat/Liter

 

 Ansicht Mittelwertanalyse:

MW-Analyse-2017



 

Für Rückfragen: Herr Schimpf,
Zweckverband Filderwasserversorgung
Tel.: 07022/95190-102