Suche:

Naherholungsanlage Aileswasensee

Informationen für Halter und Führer von Hunden


Aus gegebenem Anlass weisen wir die Halter und Führer von Hunden auf folgende Vorschriften hin:

 

Im Aileswasensee ist unter anderem verboten:

 

 

Im Seeuferbereich des Aileswasensees sind unter anderem folgende Handlungen untersagt:

 

 

Der Seeuferbereich erstreckt sich auf die Uferzonen des Aileswasensees, somit also auf die an das Gewässer unmittelbar angrenzende Landfläche. Zum Seeuferbereich gehören insbesondere die sich um den See erstreckenden Grünflächen, Liegewiesen und Badestrände einschließlich der um den Aileswasensee führenden Fußwege. Nicht mehr zum Seeuferbereich gehört der Feldweg, der in Verlängerung der Seestraße nach Neckartenzlingen führt.

 

Das Gebiet der Naherholungsanlage Aileswasensee wird begrenzt

- im Norden durch den Neckar und den Triebwerkskanal Flst.Nr. 3930/20,
- im Osten durch die Reutlinger Straße K 1257, Flst.Nr. 3901,
- im Süden und Südwesten durch die Markungsgrenze Neckartenzlingen und
- im Westen durch den Neckar, Flst.Nr. 722/3.

Außerhalb der Wasserfläche und des Seeuferbereichs sind im Gebiet der Naherholungsanlage Aileswasensee unter anderem
folgende Handlungen untersagt:

 

Zuwiderhandlungen gegen die genannten Verbote können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Zusammenfassung

In der Zusammenfassung bedeutet dies für die Halter und Führer von Hunden:

 

  1. Der Aileswasensee (Wasserfläche), der Seeuferbereich des Aileswasensees mit Ausnahme des Seehauses Gebäude Seestraße 9 und der dazugehörenden Terrasse, sowie der Kinderspielplatz Aileswasen sind absolute Tabu-Zonen für Hunde.

  2. In den übrigen Bereichen der Naherholungsanlage Aileswasensee müssen Hunde an der Leine geführt werden.

 

 

Bürgermeisteramt Neckartailfingen

Ortspolizeibehörde