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Aufhebung des Grundbuchamts



Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden die Grundbuchämter Neckartailfingen (Gem. Neckartailfingen, Altdorf, Altenriet, Schlaitdorf), Neckartenzlingen (Gem. Neckartenzlingen) und Bempflingen (Gem. Bempflingen und Kleinbettlingen) aufgehoben und zentral beim Amtsgericht Böblingen eingegliedert. Der Dienstbetrieb der Grundbuchämter Neckartailfingen, Neckartenzlingen und Bempflingen wurde eingestellt.

Bitte wenden Sie sich mit ihren grundbuchrechtlichen Angelegenheiten unmittelbar an das



Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt -

Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen

Email: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de

Öffnungszeiten: Mo bis Fr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(Tel. 07031/6860-0)




Für die Einsicht in das Grundbuch und die Erteilung von Grundbuchabschriften stehen Ihnen zudem künftig die Grundbucheinsichtstellen bei den Gemeinden Altdorf, Altenriet, Schlaitdorf, Neckartenzlingen und Bempflingen zur Verfügung.

Sobald die Grundbucheinsichtstelle in Neckartailfingen von der Gemeindeverwaltung eingerichtet ist wird dies im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Öffnungszeiten der vorgenannten Gemeinden können dem Amtsblatt oder der Homepage der jeweiligen Gemeinde entnommen werden.

 


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