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Aktion „Sicherer Schulweg“

 

Am 10. September 2018 beginnt auch für die Schüler der Liebenauschule nach den Sommerferien wieder der Schulalltag und es ist für einige Kinder das erste Mal, dass sie als ABC-Schützen zur Schule gehen und dann stärker als bisher den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sein werden.

 

So ist zum Beispiel das Überqueren der Fahrbahn für Kinder besonders gefahrenträchtig. Einerseits stellt dieser Vorgang bereits hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit der Kinder, andererseits werden die Verkehrsgefahren möglicherweise durch entlang der Straße geparkte Fahrzeuge erheblich gesteigert, denn zwischen den Autos haben Kinder aufgrund ihrer geringen Körpergröße ein eingeschränktes Sichtfeld. Zudem werden Kinder, die zwischen oder hinter geparkten Fahrzeugen hervortreten, von den anderen Verkehrsteilnehmern besonders leicht übersehen. Häufig wird diese Situation durch Falschparken auf Geh- und Radwegen, an Kreuzungen, Bushaltestellen und sogar an Fußgängerüberwegen verschärft. Oft nehmen auch Fahrzeugführer beim Abbiegen nicht die erforderliche Rücksicht auf Fußgänger und lassen Sie nicht die Straße überqueren. Diese scheinbaren „Kavaliersdelikte“ stellen jedoch für Kinder auf dem Schulweg eine große Unfallgefahr dar. Für Kinder ist es daher am sichersten, die Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen und ampelgeregelten Furten oder, wenn solche Querungshilfen fehlen, nahe an Kreuzungen oder Einmündungen zu überqueren. Im Schulwegplan sind die empfohlenen Wege dargestellt.

 

Zum Schuljahresbeginn werden an den Ortseingängen wieder die gelben Spannbänder mit Hinweisen auf die Schulanfänger angebracht.

 

In diesem Zusammenhang wird auf folgende Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besonders hingewiesen:

 

 

§ 25 Fußgänger

 

(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.

 

(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

 

(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

 

(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten.

Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

 

(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.

 

 

§ 26 Fußgängerüberwege

 

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

 

(2) Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.

 

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

 

(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

 

Wir bitten alle Eltern ihre Kinder auf Gefahren im Straßenverkehr aufmerksam zu machen und mit ihnen sicheres Verhalten einzuüben. Außerdem empfehlen wir allen Eltern ihren Kindern die Stellen, an denen besondere Vorsicht angebracht ist, und alle Besonderheiten des Weges, wie z. B. die Benutzung der Fußgängerüberwege und die Bedienung der Signalanlagen, zu erklären.

 

Außerdem bitten wir alle Fahrzeuglenker um erhöhte Aufmerksamkeit und größte Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern und insbesondere natürlich gegenüber den Schulkindern, ABC-Schützen und Kindergartenkindern.

 

Erhöhte Vorsicht im Einmündungsbereich Bahnhofstraße/Reutlinger Straße

 

Im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße in die Reutlinger Straße überqueren außer den Fußgängern auch Radfahrer die Fahrbahn und zwar sowohl von der Liebenauschule in Richtung Neckarbrücke als auch in der Gegenrichtung! Für die Radfahrer wurde hier ein besonderer Fahrstreifen angelegt, der durch einen auffallenden roten Belag und seitliche weiße Markierungen deutlich hervorgehoben ist. Verkehrsteilnehmer, die von der Bahnhofstraße in die Reutlinger Straße einfahren wollen müssen die dort angebrachten Verkehrszeichen 206 „Halt! Vorfahrt gewähren!“ befolgen. Verkehrsteilnehmer, die von der Reutlinger Straße in die Bahnhofstraße abbiegen, sind gegenüber den Radfahrern, welche die Bahnhofstraße auf diesem besonderen Fahrstreifen sowohl von der Liebenauschule in Richtung Neckarbrücke als auch in der Gegenrichtung überqueren, ebenfalls wartepflichtig.

 

Schulwegplan

 

Im Schulwegplan der Gemeinde sind die empfohlenen Schulwege einschließlich der Fußgängerüberwege mit Ampelregelung und der sonstigen Fußgängerüberwege dargestellt. Der Schulwegplan wird auch in diesem Jahr wieder der Liebenauschule zur Ausgabe an die Schulanfänger zur Verfügung gestellt. 

 

 

Checkliste für einen sicheren individuellen Schulweg

 

  1. Der Schulweg soll möglichst direkt zur Schule führen und kurz sein. Nicht immer ist der kürzeste Schulweg aber auch der sicherste.

 

  1. Wenig befahrene Straßen sind weniger gefährlich.

 

  1. Der Schulweg soll an allen Straßen möglichst übersichtlich sein und es dem Kind ermöglichen, auch weiter entfernte Kraftfahrzeuge schon möglichst frühzeitig zuerkennen.

 

  1. Grundsätzlich sollten nur Straßen mit Gehweg als Schulweg benutzt werden. Verläuft der gewählte Schulweg über Straßen ohne Gehweg ist jeweils die linke Straßenseite zu benutzen, damit der Fahrzeugführer die Kinder rechtzeitig erkennen kann.

 

  1. Besonders wichtig: das Kind sollte möglichst wenige Straßen überqueren müssen. Lässt sich dies nicht vermeiden, sollten gesicherte Fußgängerüberwege (Zebrastreifen oder durch Ampel gesicherte Überwege) gewählt werden. Die Tübinger Straße, Reutlinger Straße, Bahnhofstraße sowie die Nürtinger Straße im östlichen Bereich sollten ausschließlich an den Ampelanlagen bzw. am Zebrastreifen überquert werden. An den Fußgängerüberwegen mit Fußgängerampel sollte die Fahrbahn auch nur dann überquert werden, wenn die Fußgängerampel grün zeigt und alle Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind. Ein Zebrastreifen sollte nur betreten werden, wenn der Fahrzeugführer ein Zeichen gibt oder anhält. An den Ampelanlagen genügt es ebenfalls nicht, nur das grüne Zeichen abzuwarten, da manche Kraftfahrer auch nach Freigabe des Fußgängerverkehrs den Überweg noch befahren. Von großer Bedeutung ist auch, dass sich alle Erwachsenen an Fußgängerüberwegen vorbildlich verhalten und keinesfalls bei Rot die Straße überqueren. Zum Überqueren des Neckars wird der Fußgängerverkehr ausschließlich über die neue Geh- und Radwegbrücke geführt.

 

  1. Jedes einzelne der Kinder muss auf dem Fahrzeugverkehr achten, wenn es zur Schule oder von der Schule nach Hause unterwegs ist. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Kinder gemeinsam unterwegs sind.

 

  1. Ihr Kind sollte so von Zuhause zur Schule losgehen, dass es rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in der Schule ist. Deshalb sollte sowohl vermieden werden, dass das Kind zu früh zur Schule geht und dort zu früh ankommt, als auch, dass es zu spät losgeht und damit auf Grund der Eile unvorsichtig wird. Generell sollten die Kinder pünktlich und zügig in die Schule gehen.

 

  1. Zu Anfang sollten die Kinder in die Schule begleitet und von dort wieder abgeholt werden. So kann der Schulweg regelrecht eingeübt werden. Zunächst empfiehlt sich von Zeit zu Zeit eine Überprüfung, ob das Kind diesen Schulweg auch einhält und die empfohlenen Überwege sowohl auf dem Weg zur Schule als auch nach Hause benutzt.

 

  1. Mehr als durch Ermahnungen und Anweisungen lernen Kinder vom Vorbild der Erwachsenen. Deshalb sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer stets so im Straßenverkehr bewegen, dass sein Verhalten von den Kindern und Jugendlichen jederzeit nachgeahmt werden kann.

 

Schulwegplan

Im Schulwegplan der Gemeinde sind die empfohlenen Schulwege einschließlich der Fußgängerüberwege mit Ampelregelung der sonstigen Fußgängerüberwege dargestellt. Der Schulwegplan wird auch in diesem Jahr wieder der Liebenauschule zur Ausgabe an die Schulanfänger zur Verfügung gestellt.

Außerdem kann auch unter folgenden Link der Schulwegplan aufgerufen und eingesehen werden: Schulwegplan als pdf-Datei (zum Öffnen wird das Programm Adobe Reader benötigt)