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Pressebericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2019

 

Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.
hier: Förderung des Tageselternvereins Kreis Esslingen mit Neufassung der Kooperationsvereinbarung auf Basis des Landkreismodells Esslingen
In die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Neckartailfingen ist neben der Betreuung der Kinder in den örtlichen Kindergärten auch auf die Möglichkeit der Betreuung über den Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. hingewiesen. Die Betreuungsverhältnisse in der Gemeinde Neckartailfingen schwanken zwischen 4 und 10 Kindern im Alter von 0 – 14 Jahren. Stand Juni 2019, wurden aus Neckartailfingen 4 Kinder im Alter von 0 – 3 und 3 Kinder über 3 Jahren vom Tageselternverein betreut.
Der Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. ergänzt seit vielen Jahren das Angebot der kommunalen Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Neckartailfingen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren. Das Fördermodell des Landkreis Esslingen sieht die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) durch die Kommune vor. Der Landkreis Esslingen übernimmt zusätzlich zum Zuschuss von 5,50 € je Betreuungsstunde die andere Hälfte der Sozialversicherung zzgl. Erstattung der Unfallversicherung. Zudem sind die Kosten im Krankheitsfall (max. 30 Tage bzw. 6 Wochen im Jahr) und die fortlaufenden Geldleistungen in Urlauszeiten (außerhalb der Zeiten, in denen Eltern selbst Urlaub haben und ihr Kind nicht betreuen lassen, max. 25 Tage bzw. 5 Wochen im Jahr) von der Kommune zu übernehmen.
Aus der Übersicht ergeben sich für die Gemeinde Neckartailfingen auf Basis der neuen Vereinbarung, in Verbindung mit dem heutigen Stand der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden, Gesamtkosten in Höhe von maximal 11.579,00 € jährlich.Als realistisch werden, gemäß den Erfahrungswerten des Tageselternverein ca. 6.756,00 € angesehen. Im Jahr 2018 betrugen die Kosten je Kindergartenplatz in Neckartailfingen, nach Abzug der Einnahmen, durchschnittlich 5.900,93 €. Die Kindertagesbetreuung möglichst breit und flexibel aufzustellen, ist für das örtliche Angebot und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von immer größerer Bedeutung.  Bürgermeister Gertitschke möchte das Angebot in Neckartailfingen stärken und spricht sich für eine Unterstützung des Vereins gemäß dem Landkreismodell aus.
Frau Schober und Frau Leger, Mitarbeiterinnen des Tageselternvereins, stellten dem Gremium die aktuelle Betreuungssituation in Neckartailfingen vor. Frau Schober ging insbesondere detailliert auf das Vergütungssystem gem. dem Landkreismodell ein.  Gemeinderätin Schach unterstützt das Landkreismodell und sieht in dem Tageselternverein eine wichtige Unterstützung um den Betreuungsbedarf zu befriedigen.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmte der Kooperationsvereinbarung über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.01.2020 zu.

 Präsentation der neuen Homepage für die Gemeinde Neckartailfingen
Am 24.07.2018 hat der Gemeinderat die Firma Hirsch & Wölfl GmbH aus Vellberg mit der Neukonzeption der Homepage der Gemeindeverwaltung beauftragt. Als Ziele der neuen Homepage wurden die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit, des Angebotes sowie die Einführung eines Ratsinformationssystems definiert. Auch aufgrund des im August 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen benötigt die Verwaltung eine leistungsfähige, anwenderfreundliche Homepage. 
Herr Wölfl, Geschäftsführer der Firma Hirsch & Wölfl GmbH, präsentierte und erläuterte die neue Homepage. In seiner Präsentation ging er auf die Funktionsweisen des Ratsinformationssystems ein. Er erklärte die Ratsarbeit mittels der Ratsinformationsapp und Tablet. U.a. trägt diese Lösung zur Übersicht bei, da der Nutzer beispielsweise über Kommentierungs- und Suchfunktionen verfügt. 
Gemeinderätin Hecke erkundigte sich, ob künftig das Amtsblatt über die Homepage verfügbar sein wird? Bürgermeister Gertitschke plant den amtlichen Teil als PDF veröffentlichen.
 
Vergabe der Grünflächenpflege
hier: Vergabe der Leistungen
In der Gemeinderatssitzung am 20.11.2018 stellte Landschaftsarchitekt Thomas Frank dem Gremium eine Bestandsaufnahme aller zu pflegenden Grünflächen sowie deren Kartierung vor. Im Rahmen der Bestandserhebung hat Herr Frank drei unterschiedliche Zustandsstufen der Grünflächen festgestellt. Diese wurden dem Gremium exemplarisch samt Handlungsempfehlungen erläutert. Am 04.02.2019 fand gemeinsam mit der Verwaltung, dem Bauhof und Herrn Frank eine Ortsbegehung statt, bei welcher exemplarische Flächen begutachtet wurden. Darüber hinaus wurde abgestimmt, welche Flächen qualifiziert und welche in 2019 mit der aktuellen Bepflanzung belassen werden. Es wurde definiert welche Grünflächen zur Pflege vergeben werden und welche durch den Bauhof gepflegt werden.
Das Ergebnis der Begehung hat Herr Frank in seine weiteren Planungen aufgenommen und am 13.02.19 mit der Verwaltung abgestimmt. Aus den insgesamt kartierten und bewerteten Flächen (5.385 qm), wurden für die externe Vergabe 2.020 qm ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von 37,5 %. Die verbleibenden 3.365 qm werden weiterhin durch den Bauhof gepflegt. In der Gemeinderatssitzung am 28.05.19 wurden dem Gremium die Ausschreibungsunterlagen vorgestellt. Herr Thomas Frank wurde in dieser Sitzung mit der Ausschreibung der Neugestaltung zzgl. Fertigstellungspflege sowie generellen Grünflächenpflege (2019 – 2022) beauftragt.
Am 09.08.2019 erfolgte die Ausschreibung. Der Submissionstermin fand am 5.9.2019, 14 Uhr, im Rathaus Neckartailfingen statt.
Leider gingen lediglich 2 Angebote gingen bei der Gemeindeverwaltung ein.
Das Gartenteam Rudolf Köhle, Dipl.Ing. (FH), Lauterstraße 17, 72622 Nürtingen gab mit Gesamtkosten in Höhe von 214.176,41 € brutto aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht das beste Angebot ab. Im Vergleich zum bepreisten LV liegt das Angebot bei ca. 120 %.
Grund für die Kostensteigerung als auch den geringen Rücklauf ist u.a. die allgemein hohe Auslastung der Firmen. Herr Thomas Frank erläuterte die Kostenberechnung sowie das weitere Vorgehen.
 
Gemeinderat Abele spricht sich angesichts der Kosten dafür aus die Beauftragung zu verweigern.
 
Gemeinderätin Schach stimmt dem Vorschlag von Gemeinderat Abele zu, würde jedoch gerne die Ausschreibung im Winter wiederholen in der Hoffnung ein besseres Submissionsergebnis zu erzielen.
 
Herr Frank informierte das er in einer erneuten Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt kein besseres Ergebnis erwartet. Er betonte, dass in der Ausschreibung sehr viele Pflegegänge einkalkuliert wurden. U.U. ist diese hohe Anzahl, je nach Wetterlage, nicht notwendig was zu einer Verringerung der Kosten führen kann.
 
Gemeinderat Bauer sprach sich dafür aus das Angebot anzunehmen. Er glaube nicht, dass eine Personalaufstockung des Bauhofes eine wirtschaftlichere Lösung darstellen würde.
 
Gemeinderätin Reichel erkundigte sich bei Herrn Frank nach der Gewährleistung für die Neupflanzungen. Herr Frank informierte, dass im ersten Jahr die Verantwortung bei dem Unternehmen liegt, im Folgenden nur bei Vernachlässigung der Pflege.
 
Gemeinderätin Barth ist für eine Beauftragung des Gartenteams, regt jedoch an nach 2 Jahren ein Resümee über den Erfolg ziehen zu wollen.
 
Nach kurzer weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat die ausgeschriebenen Arbeiten der Neugestaltung zzgl. Fertigstellungspflege sowie der generellen Grünflächenpflege (2019 – 2022), an die Firma Gartenteam Rudolf Köhle, Lauterstraße 17, 72622 Nürtingen zu vergeben.
 
 
Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer
 
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Neckartailfingen, hat letztmalig die Hundesteuer im Jahr 2013 angepasst. Die derzeit gültige Satzung ist seit dem 01.01.2014 in Kraft.
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.06.2019 über die Änderung der Hundesteuersatzung vorberaten. Da in der Satzung bisher keine erhöhte Steuer für die Haltung des ersten Kampfhundes aufgenommen ist, wird nun, zur Anpassung an die umliegenden Gemeinden, auch die Haltung des ersten Kampfhundes besteuert. Im Zuge der Besteuerung des ersten Kampfhundes wird auch eine Anhebung der Hundesteuer für den ersten Hund vorgeschlagen. Die Hundesteuer für den ersten Hund liegt bei 120 € und beim zweiten Hund bei 240 €. Für den ersten Kampfhund ist ein Betrag i.H.v. 900 € angesetzt und für einen zweiten Kampfhund 1.800 €.
 
Für die Hundehaltung werden ab dem 01.01.2020 folgende Beträge vorgeschlagen:
Erster Hund:                                                                  120 €
Zweiter und jeder weitere Hund:                                      240 €
Kampfhund:                                                                  900 €
Zweiter und jeder weitere Kampfhund:                             1.800 €
Zwinger: (3-facher Satz Hundesteuer für ersten Hund)
 
Außerdem soll § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung wie folgt ergänzt werden (Änderungen sind kursiv gedruckt):
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse schriftlich anzuzeigen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzuzeigen.
 
Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung zu.
 
 
Ausschreibung der Organisationsuntersuchung im Rathaus
hier: Vergabe der Leistungen
 
Im Haushalt sind für das Jahr 2019 für die Organisationsuntersuchung mit Stellenbewertung für das Rathaus 15.000 € eingestellt.
Es soll bei der Organisationsuntersuchung ein ganzheitlicher, analytischer Befund des Ist-Zustandes der Kernverwaltung erhoben werden, um daraus wiederum die Kernverwaltung weiter zu entwickeln. Bisher wurde noch kein Organisationsgutachten für das Rathaus in Neckartailfingen durchgeführt.
 
Folgende Maßnahmen sind geplant:
 
-    Informationsveranstaltung
-    Gespräche mit der Verwaltungsleitung / den Führungskräften
-    Erfassung des IST-Zustandes
-    Stellenbemessung (Quantitativer Stellenbedarf)
-    Anforderungsprofile (Qualitativer Stellenbedarf)
-    Aufbauorganisation
-    Ablauforganisation
-    Stellenbeschreibung
-    Personalanalyse
-    Organisationskonzepte / -vorschläge
 
Die Amtsleitungen und Beschäftigten sollen an den Maßnahmen intensiv beteiligt werden. Die Auswertung der erfassten Daten führt zu Optimierungsvorschlägen. Die Ist-Situation und die Empfehlungen werden in einem Bericht dokumentiert und dem Gemeinderat vorgestellt.
 
Die Verwaltung hat Kontakt zu drei externen Büros aufgenommen, um zu klären, mit wem eine solche ganzheitliche Organisationsuntersuchung bestmöglich durchgeführt werden kann. Zwei Angebote gingen bei der Verwaltung ein.
 
Günstigster Anbieter ist das Büro Schneider & Zajontz mit einem Angebot von 13.542,20 € brutto.
 
Der Gemeinderat beschloss die Beauftragung des Büros Schneider & Zajontz mit der Durchführung der Organisationsuntersuchung.
 
 
 
Vergabe EDV-Ausstattung 2019
hier: Server Rathaus
 
Bereits mit der Haushaltsbeschlussfassung für das Jahr 2019 hat der Gemeinderat für die EDV-Ausstattung und Neukonzeption insgesamt 35.000 € zur Verfügung gestellt. Die derzeit verwendeten Server wurden im Jahr 2012 angeschafft. Ursprünglich war die Neubeschaffung im Jahr 2017 eingeplant. Aufgrund der soliden Leistung des Servers wurde jedoch, nach Rücksprache mit ITEOS dem EDV-Dienstleister der Gemeinde Neckartailfingen, der Betrieb sowie der Support- und Garantievertrag um 2 Jahre verlängert. 
Als Entscheidungsgrundlage hat die Gemeindeverwaltung drei Angebote eingeholt. Die Verwaltung befürwortet, nach Rücksprache mit ITEOS, die Beschaffung des Server Modells Fujitsu Tower der Firma Bechtle GmbH, Meitnerstraße 10, 70563 Stuttgart, für 8.898,00 € netto (10.588,62 € brutto). Dieses Angebot beinhaltet auch eine 48 Monate vor Ort Garantie. Die eingeholten Gegenangebote beliefen sich auf Gesamtkosten in Höhe von 11.613,00 € und 12.835,00 € netto. Der Austausch des Servers ist noch im Jahr 2019 vorzunehmen, da Microsoft den Support für die aktuellen „Windows Server 2008“ mit Ablauf des Jahres einstellen.
 
Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung des Server Modells Fujitsu Tower von der Firma Bechtle GmbH, Meitnerstraße 10, 70563 Stuttgart zum Angebotspreis von 10.588,62 € brutto.
 
 
 
Angebote zur Anschaffung von Druckern und Kopierern 
hier: Vergabe der Leistungen
 
 
Die Verwaltung hat verschiedene Drucker und Kopierer im Einsatz. Der aktuell laufende Mietvertrag wurde zum 31.01.2020 gekündigt. Derzeit sind 4 Kopiergeräte und 12 Drucker im Einsatz.Die Verwaltung hat nun verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebotes für die Geräte aufgefordert. Alternativ wurden Angebote für Kauf und Miete je mit Wartungsvertrag angefragt. 4 Firmen haben ein Kaufangebot abgegeben und 7 Firmen eine Mietlösung. In der Sitzung wurden die Kosten für Kauf und Miete gegenüber gestellt.  Da die technische Entwicklung in den nächsten Jahren nicht absehbar ist, sprach sich die Verwaltung für die Miete aus. Die Anbieter wären auch bereit, die Geräte innerhalb der Mietdauer von 60 Monaten auszutauschen, wenn Probleme auftreten.
Nach kurzer weiterer Beratung beschloss der Gemeinderat die Kopierer und Drucker bei der Firma fido gemäß dem Angebot von monatlich 355,81 € brutto (netto 299 €) auf die Dauer von 5 Jahren zu mieten.
 
 
Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Neckartailfingen
 hier: II Förderungsgrundsätze, Absatz 2 g)
 
In der Sitzung des Gemeinderats am 06.12.2005 beschloss der Gemeinderat die aktuellen Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Neckartailfingen. In Punkt II Förderungsgrundsätze, Absatz 2 g) ist geregelt, dass
 
Vereine, die zwar ihren Sitz in Neckartailfingen haben, deren Mitglieder aber überwiegend (mehr als 50 %) außerhalb der Gemeinde wohnen, soweit nachstehend im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist
 
nicht unter die Förderrichtlinien fallen.
 
Bezüglich dieses Fördergrundsatzes hat die Verwaltung  die Mitgliederzahlen sowie die Wohnorte der Mitglieder bei den Vereinen abgefragt, um festzustellen ob Vereine unter den oben zitierten Sachverhalt fallen. Das Ergebnis der Abfrage hat ergeben, dass bei folgenden Vereinen mehr auswärtige Mitglieder als Mitglieder aus Neckartailfingen gemeldet sind.
 
-       Neckar-Bätscher
-       Liebenauhäxa
-       Anglerverein
-       Modelfluggruppe
-       Reit- und Fahrverein
 
Alle oben genannten Vereine tragen in hohem Maße weit über ihr satzungsgemäßes Vereinsangebot hinaus durch ihr Engagement zu einem attraktiven Gemeinwesen bei. Bei Beibehaltung der aktuellen Regelung würden diese Vereine keine Grundförderung, keine Förderung pro Mitglied ab 18 Jahre sowie keine Jugendförderung erhalten. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der Fördergrundsatz, der vorsieht, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn 50% der Mitglieder aus Neckartailfingen kommen, überdacht werden muss. Die gesellschaftlichen Bedingungen für den Erhalt von Vereinen haben sich deutlich verändert.
Im Vereinsleben spielen Gemeindegrenzen heutzutage keine Rolle mehr. In vielen Bereichen wie aktuell beim Musikverein Neckartailfingen und Musikverein Neckarhausen oder auch beim Skiclub Neckartailfingen und dem, TSV Neckartenzlingen, Abteilung Rad- und Ski werden über Gemeindegrenzen hinweg Kooperationen auf den Weg gebracht, die in Zukunft zunehmen werden. Diese Entwicklung muss m.E. ebenso in der Vereinsförderung berücksichtigt werden, da die Kooperation von Vereinen über Gemeindegrenzen hinweg das Ziel verfolgt, den Bestand der Vereine langfristig zu sichern. Auch die Gemeinde Neckartailfingen muss ein Interesse daran haben, die bestehende Vereinslandschaft zu erhalten.
Nach kurzer weiterer Beratung beschloss der der Gemeinderat die Änderung von II Förderungsgrundsätze, Absatz 2 der Richtlinie zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Neckartailfingen wie folgt:
 
2. Nicht unter diese Förderrichtlinien, soweit es sich um finanzielle Zuwendungen handelt, fallen
 
a)     politische Parteien im Sinne von Art. 21 Grundgesetz
 
b)    wirtschaftliche Vereine im Sinne des BGB
 
c)     Vereine, deren tatsächliche Aufgabe und Zweck nicht sportliche, kulturelle oder sonstige gemeinnützige Belange zum Ziel haben
 
d)    örtliche und überörtliche Vereinszusammenschlüsse (Vereinsringe, Sportgemeinschaften etc.)
 
e)     Maßnahmen der offenen Jugendarbeit
 
f)     überörtliche Vereinsbünde und Fördervereine
 
g)     Vereine, die zwar ihren Sitz in Neckartailfingen haben, deren Mitglieder aber überwiegend (mehr als 50 %) außerhalb der Gemeinde wohnen, soweit nachstehend im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist
 
g)   Vereine und Organisationen, für die eine spezielle Förderung durch die Gemeinde
      vorgesehen ist (z.B. Musikschule)
 
h)     Vereine und Organisationen, die überwiegende private Interessen verfolgen